MBC Talheim
 
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 GASTFLUGREGELUNG

Gastflieger sind herzlich willkommen!
Um als Gastflieger zugelassen zu sein, ist eine Gastflugerlaubnis Voraussetzung. Dazu bitte folgendes beachten:

1. Ein Gastflieger, der das Modellfluggelände des MBC-Talheim nutzen möchte, muss nun im Besitz einer aktuellen Gastflugerlaubnis des MBC-Talheim sein und diese zum Flugbetrieb mitführen.
2. Die Gastflugerlaubnis wird auf der Internetseite des MBC-Talheim bereitgestellt und muss vom 1. oder 2. Vorsitzenden des MBC-Talheim unterzeichnet sein. Ein Teil der Gastflugerlaubnis verbleibt beim Antragsteller, der zweite Teil bekommt der Vorstand des MBC-Talheim.

Gastflugerlaubnis zum Download in PDF-Format (45.2 KB)  Download
3. Mit der Unterzeichnung des 1. oder 2. Vorsitzenden des MBC-Talheim wird eine Aufwandsentschädigung für die Bereitstellung der Tätigkeiten im Verein in Höhe von 60,- € berechnet.
4. Die Gastflugerlaubnis erlischt zum 31.3. des folgenden Kalenderjahres, in dem die Gastflugerlaubnis unterzeichnet wurde. Die Gastflugerlaubnis kann jederzeit vom MBC-Talheim entzogen werden.

Bei Interesse einfach Ihre Kontaktdaten über das Kontaktformular senden. Wir werden uns dann mit ihnen in Verbindung setzen um einen Termin zu vereinbaren. Treffpunkt ist immer der Modellflugplatz des MBC-Talheim in der Nähe von Schozach.

 
 
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