MBC Talheim
 
 - NICHT ANGEMELDET - 
AUSWAHL
AKTIONEN
KENNTNISNACHWEISKENNTNISNACHWEIS
SchnupperfliegenSCNUPPERFLIEGEN
Fliegen lernenFLIEGEN LERNEN
YouTube Kanal
MITGLIEDER
BENUTZERNAME
PASSWORT
ANGEMELDET BLEIBEN
DATEN VERGESSEN
 
  

 FLUGPLATZORDNUNG

1. Halter des Platzes ist der Modellbauclub MBC Talheim e.V.
2. Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass Sicherheit und Ordnung, insbesondere Personen, nicht gefährdet werden.
3. Das Abstellen von Fahrzeugen ist nur auf den vorgesehenen Plätzen entlang des Zufahrtsweges gestattet. Das Befahren der Piste und der Windengasse ist untersagt.
4. Das Fluggelände dient ausschließlich dem Betreiben von Segel- und Elektroflugmodellen bis zu einem maximalen Fluggewicht von 5 kg.
5. Der Betrieb von Flugmodellen ist nur bei Bestehen einer entsprechenden Haftpflichtversicherung zulässig. Gastflieger haben dies vor dem Flug gegenüber einem anwesenden MBC-Vertreter nachzuweisen.
6. Flugbetrieb:
a. Es dürfen nur für den Modellflugbetrieb zugelassene Fernsteuerungen mit freigegebenen Frequenzen benutzt werden. Bei Benutzung des 35 MHz / 40 MHz - Bandes ist die Kanalfreiheit vor Inbetriebnahme der Steuerung zu prüfen und der verwendete Kanal an der Frequenztafel durch Aufhängen einer Marke zu belegen.
b. Bei Flugbetrieb ist die Start- und Landepiste freizuhalten.
c. Landungen sind mit dem Ruf "Landung" anzukündigen.
d. Beim gleichzeitigen Betrieb mehrerer Flugmodelle ist ein gemeinsamer Standort der Piloten fest zu legen. Bei Winden- oder Hubschrauber-Betrieb kann ein weiterer Pilotenstandort vereinbart werden.
e. Das Überfliegen von Personen, Zuschauern oder anderen Piloten in geringer Höhe ist aus Sicherheitsgründen verboten. Merke: "Auch 20 Jahre Flugerfahrung sind keine Garantie für die nächsten 10 Sekunden".
f. Das Fliegen unter Alkoholeinfluss ist untersagt.
  Diese Flugplatzordnung ist für alle Flugplatznutzer verbindlich.
Stand März 2011, der MBC Talheim e.V.
Die Vorstandschaft
 
IMPRESSUM     DATENSCHUTZ     KONTAKT     SITEMAP